Hausverein

Hausverein

Einfache Beschreibung des Hausvereins: eine Gruppe mietet ein Haus gemeinsam. (aus Ausstellung "Integrale Konzepte für den Stadtumbau", Berlin 2002)

Die Idee

Zunehmend mehr Menschen möchten dem schwächer werdenden Netz traditioneller Bindungen wie Familie oder Nachbarschaft neue Formen gemeinschaftlichen Wohnens und Lebens gegenüberstellen. Sie möchten nachbarschaftliche Gemeinschaft und mehr Mitbestimmung bei der Gestaltung des unmittelbaren Wohn- und Lebensumfeldes.

Hausgemeinschaften

Kennzeichen dieser neuen Richtung von Hausgemeinschaften sind zumeist:

  • eine abgeschlossene Wohnung für die einzelnen Parteien
  • jeder Einzelne kann sich umfangreich an der Gestaltung beteiligen
  • die Hausgemeinschaften suchen oft die Ergänzung, der Anteil an generationen­übergreifenden Projekten ist sehr hoch.
Umsetzung
Das konkrete Vorgehen
  1. Auf Bewohnerseite formiert sich eine Gruppe, die gemeinschaftlich in einem Haus wohnen möchten
  2. Mit der Wohnungsbaugesellschaft (WBG) werden gemeinsam die Absichten abgestimmt. Die Mitwirkung der Hausgemeinschaft bei der Planung, bei der Grundrißaufteilung und der Festlegung von Gemeinschaftsräumen ist dabei von wesentlicher Bedeutung.
    Wichtig ist auch die gemeinsame Fest­le­gung des Ausbaustandards.
  3. Das Gebäude wird saniert und umgebaut.
  4. Die Hausgemeinschaft übernimmt einen Teil der Sanierung in Eigenarbeit
  5. Die Hausgemeinschaft zieht ein und gestaltet ihr gemeinschaftliches Woh­nen und Leben selbst. Dafür trägt sie gemein­schaftlich eine (je nach Vertrag) mehr oder wenige große Verantwortung gegen­über der WBG.
Belegungsvereinbahrungen

Um den Interessen der Gruppe sowie denen des Vermieters Sorge zu tragen, werden Belegungsvereinbahrungen getroffen.

  • Regelmäßig wird dabei der Gruppe für 4-6 Wochen ein Vorschlagsrecht für (Nach-) Mieter eingeräumt.
  • Soweit nicht schwerwiegende Gründe wie Vorstrafen, Überschuldung o.ä. entgegenstehen, verpflichtet sich der Vermieter zur Zustimmung.
  • Kann die Gruppe keinen Interessenten benennen muß sie für den Mietausfall selbst aufkommen oder der Vermieter belegt selbst.
Zuschalträume

Erhöhte Flexibilität ist gegeben bei Konzep­tionen, die Zuschalträume vorsehen, die je nach Familiensituation und Bedarf einer von zwei nebeneinanderliegenden Wohnungen zugeschlagen werden können.

 

Technisches

Beteiligte
  • GbR oder ein eingetragener Verein (e.V.) sind von Bewohnerseite Partner der Wohnungsbaugesellschaft
  • Wohnungsbaugesellschaft
Finanzierung
  • da es sich finanziell gesehen um eine gewöhnliche Vermietung handelt, bedient sich die Wohnungsbaugesellschaft ihrer gewohnten Finan­zie­rungen.
Wachsendes Interesse
  • Auf Bewohnerseite wächst in jüngster Zeit das Interesse sehr stark. Obwohl die meis­ten Gemeinschaftsprojekte bislang im Selbst­genutzten Eigentum stattfanden, bie­ten sich auch für Wohnungsbauge­sell­schaf­ten interessante Optionen, sodaß auch hier das Interesse an der Vermietung an Hausgemeinschaften steigt.

Potentiale

Vorteile für die Bewohner
  • Die Bewohner gewinnen ein Mitbe­stim­mungs- und damit Selbst­bestim­mungsrecht, wie es im normalen Miet­wohnungsbau kaum möglich ist
  • Die selbstgewählte Nachbarschaft verringert Streit mit Nachbarn und erlaubt manche Nutzung des Grundstücks die mit gemischter Nachbarschaft nicht möglich wäre
  • Das Engagement der Bewohner und die Bereitschaft zur Aufwertung der Immobilie in Eigenarbeit steigt mit zunehmender Einflußmöglichkeit
  • Durch die Übernahme der gesamten Ver­waltung für das Gebäude kön­nen Verwaltungskosten in erheb­lichem Umfange eingespart werden
  • Absprache des Ausbaustandards kann eine niedrigere Miete erzielen
Vorteile für die Wohnungsbaugesellschaft
  • Für die Wohnungsbaugesellschaft ergibt sich eine hohe Vermietungs­sicherheit aus einer festen Nach­frager­gruppe
  • Geringere Instandhaltungsaufwendungen aufgrund der höhreren Identifikation der Bewohner mit dem Haus
  • Einstieg in den Markt der Gruppen­projekte
  • Neue Wohnformen und Bautech­niken werden mit den Nutzern ge­meinsam im Alltag getestet
Nachteile
  • Sowohl für die Mieter als auch die WBG ergibt sich am Anfang ein höherer Planungs- und Abspracheaufwand als bei einer konventionellen Vermietung, der jedoch durch spätere Ersparnis bei Verwaltung und geringeren Instandhaltungsaufwendungen meist aufgewogen wird.

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[1] Wohnbund Beratung NRW (Hrsg.): Kooperation zwischen Wohngruppen und Wohnungsbauunternehmen. Bochum 1999